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Pi7 Bericht - Europäischer Haftbefehl für Faber






Europäischer Haftbefehl für Faber


Europäischer Haftbefehl für FaberImmer noch lebt Klaas Carel Faber friedlich im Ingolstädter Piusviertel. Man kann seinen Namen auf dem Klingelschild lesen. Es sieht so aus, als ob hier einer wohnen würde, der sich nicht verstecken muss.

Dabei würde Faber, wenn es nach niederländischem Recht ginge, seit Jahrzehnten im Gefängnis sitzen. Die Niederländer versuchen nun erneut, einen Mann zu verhaften, der vor 58 Jahren aus einem ihrer Gefängnisse geflohen ist. Ob sie ihr Ziel diesmal erreichen, ist fraglich. Der europäische Haftbefehl geht demnächst der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in München zu. Dann muss er erst geprüft werden. "Eine Entscheidung werden wir nicht übers Knie brechen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier. Ob und wann Faber verhaftet wird, ist also völlig unklar. Eine Fluchtgefahr sieht Obermeier bei dem mutmaßlichen NS-Verbrecher nicht – vor allem aufgrund des hohen Alters des "Verfolgten", wie es im Beamtendeutsch heißt: Faber ist 88 Jahre alt. Im Ausland müsste er außerdem mit einer sofortigen Auslieferung in die Niederlande rechnen.

Klaas Carel Faber lebt seit 1961 in Ingolstadt, obwohl er wegen NS-Kriegsverbrechen in den Niederlanden 1947 von einem niederländischen Sondergericht zum Tode verurteilt worden war. Das Urteil wurde vier Jahre später in lebenslange Haft umgewandelt, aber auch die verbüßte Faber nicht: 1952 floh er aus dem Gefängnis im niederländischen Breda über die deutsche Grenze zuerst ins Ruhrgebiet, bevor er sich in Ingolstadt niederließ. Schon 1953 beantragten die Niederlande die Auslieferung. Deutschland lehnte ab mit dem Hinweis, Faber sei Deutscher: 1943 hatte Hitler eine Verfügung erlassen, die alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch zu deutschen Staatsbürgern machte. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte zwar ab 1954 selbst gegen Faber. Das zuständige Landgericht ließ 1957 aber keine Anklage zu: Täterschaft nicht nachweisbar, hieß es damals. 2003 versuchten die Niederlande erneut, Faber zur Rechenschaft zu ziehen. Das Landgericht Ingolstadt lehnte den Antrag auf Auslieferung ab – mit Verweis auf den Beschluss von 1957.

Faber soll im Transitlager Westerbork mehrere Gefangene erschossen haben. Von Westerbork aus wurden zehntausende niederländische Juden in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert. Faber und sein Bruder wurden außerdem mit den so genannten "Silbertannenmorden" in Verbindung gebracht, bei denen das SS-Sonderkommando "Silbertanne" über 50 unbewaffnete Menschen erschossen hatte.


Samstag, 27. November 2010Erstellt von Pierre
Quellen: donaukurier.de, onderzoekoorlogsmisdaden.nl Bewertung:     



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Johans
27.11.2010 15:03
Hoffentlich wird er ausgeliefert. Geschieht ihm dann nur recht

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