Energie-Neubauten
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Erfahren27
#1 - 04.11.2009 18:38    
Ab 1. Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV
2009). Die bundesweite Förderung von energieeffizienten Häusern
wurde daher ebenfalls angepasst.  

Mit gleichem Datum gelten die Haustypen KfW-Effizienzhäuser 70
und Passivhäuser (nach EnEV 2009) sowie KfW-Effizienzhäuser 85
(nach EnEV 2009).  

Für eine Übergangsfrist bis zum 30.12.2009 (Antragseingang bei
der KfW) gelten parallel ebenfalls die auf Basis der EnEV 2007
definierten Programmbedingungen der KfW-55 und KfW-70 Häuser.

Weitere Infos:
Energieberatung 7tritt, Telefon: 0841/99 30 303 oder E-Mail: 7tritt@online.de
Thomas Siebentritt, ENERGIEBERATUNG 7TRITT, 0841 99 30 303
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